BIOMETRISCHE VERSICHERUNGEN
Berufsunfähigkeit, unerwarteter Tod oder Invalidität infolge eines Unfalls – auch wenn nichts davon wirklich passieren muss, stellt sich die Frage: Was passiert, wenn doch? Wie kann ich mich schützen, wenn ich eines Tages nicht mehr arbeiten und Geld verdienen kann? Wer unterstützt mich, wenn ich nach einem Unfall plötzlich tägliche Hilfe benötige? Wie kann meine Familie mit den Ratenzahlungen für die Hypothek auf unsere Immobilie aufkommen und könnte sie riskieren, ihr Haus zu verlieren, wenn ich unerwartet versterbe?
Hier kommen Versicherungen biometrische Risiken zum Einsatz und geben Ihnen Sicherheit.
Risiken, die die Lebenserwartung beeinflussen oder den Verlauf Ihres Lebens drastisch verändern können, werden als biometrische Risiken bezeichnet. Wann und ob sie überhaupt eintreten, lässt sich zwar nicht vorhersagen, es ist jedoch möglich und empfehlenswert, sich durch den Abschluss einer Versicherung gegen diese Risiken abzusichern. Es gibt sie in vielen verschiedenen Ausführungen; die häufigsten davon beschreibe ich kurz im Folgenden.
Folgende Versicherungsarten kann ich für Sie vermitteln:
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eines der einfachsten, grundlegendsten und reinsten Lebensversicherungsprodukte. Es gewährt der Familie oder den Bevollmächtigten nur dann die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person stirbt. Bei der Risikolebensversicherung gibt es keine Sparkomponente (im Gegensatz zu einer klassischen Lebensversicherung, bei der sowohl eine Sterbegeldleistung an die Bevollmächtigten im Todesfall als auch eine Investitions- und Sparkomponente im Überlebensfall vorgesehen ist). Daher ist eine Risikolebensversicherung nur auf die Sterbegeldleistung ausgelegt und kann daher zu einem relativ geringen, von der Versicherungssumme abhängigen Beitrag abgeschlossen werden.
Besonders sinnvoll ist es für junge Familien, die nur über geringe Ersparnisse verfügen oder noch Kredite oder eine Hypothek abbezahlen müssen, oder deren Hauptverdiener(in) nach dessen/deren Tod für die Hinterbliebenen vorsorgen möchte.
Für unverheiratete Paare oder nicht eingetragene Lebenspartner bietet der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer einen enormen Vorteil. Lassen Sie mich dies kurz erklären:
Eine Sterbegeldleistung aus einer Risikolebensversicherung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer und ist daher bei Auszahlung steuerpflichtig. Während Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner in Deutschland einen sehr hohen Freibetrag von 500.000 € genießen, haben Partner in einer nicht-ehelichen Partnerschaft nur einen sehr geringen Freibetrag, der derzeit bei 20.000 € liegt.
Für Paare, die weder verheiratet sind noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, besteht jedoch die Möglichkeit, im Todesfall eines der Partner keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn sich die Partner gegenseitig „über-Kreuz“ versichern.
Beim „über-Kreuz“ Modell versichern die Partner über zwei Verträge nicht ihr eigenes Leben, sondern das des jeweiligen Partners. Im ersten Vertrag ist Partner(in) A Prämienzahler(in), Versicherungsnehmer(in) und Begünstigte(r), während Partner(in) B die versicherte Person ist. Im zweiten Vertrag ist es umgekehrt.
Da Versicherungsnehmer(in) und Begünstigte(r) identisch sind, gilt der Erhalt der Versicherungssumme im Todesfall eines Partners nicht als Erbschaft und es fällt daher keine Erbschaftssteuer an. Erbschaftssteuer fällt beim „über-Kreuz“ Modell nur dann an, wenn beide Partner(innen) gleichzeitig sterben (z. B. bei einem Autounfall). In diesem Fall werden beide Lebensversicherungen an die jeweiligen Erben ausgezahlt, z.B. die Kinder, und es gelten die üblichen Steuerfreibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder).
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie weitere Informationen zum Thema Risikolebensversicherung benötigen oder ein individuelles Angebot erhalten möchten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wussten Sie, dass in Deutschland statistisch gesehen psychische Erkrankungen der mit Abstand häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/536354/umfrage/verteilung-der-ursachen- von-berufsunfaehigkeit-in-deutschland/)? Jeder Dritte, der arbeitsunfähig wird, leidet an Depressionen, Burnout oder anderen psychischen Problemen. Der Schutz Ihrer Arbeitsfähigkeit, beispielsweise durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, empfiehlt sich daher nicht nur für Menschen, die körperlich arbeiten und einem höheren Risiko ausgesetzt sind, ihre Arbeitsfähigkeit zu verlieren. Konkret: Nicht nur Handwerker und Baustellenarbeiter, sondern auch Angestellte und Personen in verantwortungsvollen Führungspositionen sollten sich des Risikos einer Berufsunfähigkeit und ihrer Folgen bewusst sein.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Was ist Ihr wertvollster Besitz? Ist es Ihr Auto, Ihr Haus oder vielleicht sogar Ihr Boot? Ihre Arbeitsfähigkeit kann über den Wert dieser Dinge nur müde lächeln. Im Durchschnitt verdienen Fachkräfte im Laufe ihres Berufslebens etwas mehr als 1,8 Millionen Euro, während Führungskräfte im Laufe ihres Berufslebens sogar im Durchschnitt stolze 3,7 Millionen Euro verdienen (https://www.dia-vorsorge.de/einkommen-vermoegen/das-lebenseinkommen-der-deutschen/). Obwohl die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Arbeitsfähigkeit verlieren, von vielen Faktoren abhängt (prüfen Sie hier Ihr individuelles Risiko), bleibt sie positiv und sollte daher nicht vernachlässigt werden.
Zwar gibt es in Deutschland eine gesetzliche „Erwerbsminderungsrente“ für den Fall, dass eine etwaige Behinderung Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise beeinträchtigt, es besteht jedoch keine Garantie dafür, dass Ihnen eine solche Rente gewährt wird, wenn Sie als berusunfähig eingestuft wurden, denn Berufsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch auch Erwerbsunfähigkeit.
Anspruch auf eine volle Invaliditätsrente hat man, wenn man in der Regel weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann; Wer in der Regel zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die Hälfte der vollen Rente aufgrund teilweiser Erwebsminderung. Die Höhe der vollen und gekürzten gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente, die Sie bei entsprechender Berechtigung erhalten würden, entnehmen Sie bitte der Rentenauskunft, die Sie jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Schauen Sie sich dieses Dokument an; Sie werden schnell merken, dass Sie selbst bei Anspruch auf eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente Ihren bisherigen Lebensstandard ohne eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kaum aufrechterhalten können.
Beachten Sie außerdem, dass für den Anspruch auf eine gesetzliche Invaliditätsrente nur berücksichtigt werden kann, wer seit mindestens fünf Jahren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland leistet. Da viele Selbstständige und Freiberufler keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
Da Sie sich nun des Risikos einer Berufsunfähigkeit bewusst sein dürften und die Grenzen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verstehen, zögern Sie die Entscheidung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht hinaus. Eine solche Versicherung kommt dann zum Tragen, wenn Sie in Ihrem derzeitigen Beruf für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nur noch weniger als 50 % Ihrer bisherigen Arbeitszeit arbeiten können. Der Beitrag richtet sich nach der vertraglich vereinbarten monatlichen Rente, die Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt bekämen und die bis zu 80 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen kann. Beachten Sie, dass dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sorgfältige Gesundheitsprüfung vorausgeht, die dazu führen kann, dass der Versicherungsschutz aufgrund Ihres individuellen Gesundheitszustands eingeschränkt ist oder die Prämie durch Risikozuschläge höher ausfallen kann.
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Private Unfallversicherung
Unfälle können im Handumdrehen passieren und mehr als nur eine unangenehme Erinnerung hinterlassen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar einen Leistungsumfang, der jedoch seh eingeschränkt ist, deckt jedoch nur Unfälle ab, die sich in der Schule, am Arbeitsplatz oder bei der Berufsausbildung oder auf dem Weg dorthin ereignen. Aber wussten Sie, dass sich die meisten Unfälle tatsächlich in der Freizeit und in der häuslichen Umgebung ereignen und überraschend viele davon sogar tödlich enden?
Opfer von Unfällen müssen häufig erhebliche kurz- oder langfristige finanzielle Belastungen tragen, beispielsweise durch langfristige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder durch ie Übernahme der Kosten von Rettungseinsätzen, die sehr kostspielig sein können. Eine private Unfallversicherung schützt vor solchen Vermögensschäden, indem sie im Falle eines Unfalls die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass bei einem Unfall lediglich Ihre Krankenversicherung zum Einsatz kommt und eine private Unfallversicherung daher unnötig ist. Dies trifft nur zum Teil zu, denn Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, auch im Falle eines Unfalls. Während die Krankenversicherung jedoch nur die Kosten für die Behandlung akuter Verletzungen übernimmt, deckt die private Unfallversicherung alle kurz- oder langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ab, die durch einen Unfall resultieren.
Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungen aufgeführt, die man in eine private Unfallversicherung einschließen kann:
- Invaliditätsleistung: Als Invalidität bezeichnet man den Zustand, in dem die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Versicherungsleistung richtet sich in der Regel nach dem ärztlich festgestellten und in Prozent berechneten Grad der Invalidität oder bleibenden Beeinträchtigung sowie nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Leistung bei Tod infolge eines Unfalls
- Unfallrente
- Unfalltagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
- Übergangsgeld: Bevor der Unfallversicherer Leistungen auszahlt, muss der Grad der Invalidität ermittelt werden, was in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt. Damit der Versicherte in dieser Zeit nicht in finanzielle Not gerät, kann ein Übergangsgeld vereinbart werden. Im Falle eines Unfalls erfolgt die Auszahlung dann sofort, bevor der Grad der Invalidität festgestellt wird.
- Kosten für Such- und Rettungseinsätze oder Bergungseinsätze
- Notwendige plastische Chirurgie infolge eines Unfalls
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um mehr zum Thema private Unfallversicherung zu erfahren oder ein individuelles Angebot zu erhalten.